Programmumfang nach § 87c AO

Steuerjahr 2025
2024 & 2023
Vorjahre

CHECK24 Steuer eignet sich ideal für Arbeitnehmer, Studenten, Rentner, Kapitalanleger, Vermieter und Selbständige. Die folgenden Anlagen werden unterstützt:

  1. ESt1A = Mantelbogen / Hauptvordruck
  2. Anlage N = Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit
  3. Anlage N - Doppelte Haushaltsführung
  4. Anlage R = Einkünfte aus Renten
  5. Anlage R-AV / bAV = z.B. Renten aus betrieblicher Altersvorsorge und Riester
  6. Anlage R-AUS = Einkünfte aus ausländischen Renten
  7. Anlage G = Einkünfte aus Gewerbebetrieb
  8. Anlage S = Einkünfte aus selbständiger Arbeit
  9. Anlage EÜR = Einnahmen-Überschuss-Rechnung
  10. Anlage AVEÜR = Anlagenverzeichnis EÜR
  11. Anlage V = Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung
  12. Anlage V-FeWo = Einkünfte aus Vermietung von Ferienwohnungen und kurzfristiger Vermietung
  13. Anlage V-Sonstige = Sonstige Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung
  14. Anlage KAP = Kapitaleinkünfte
  15. Anlage KAP-BET = Kapitaleinkünfte aus Beteiligungen
  16. Anlage KAP-INV = Investmenterträge, die nicht dem inländischen Steuerabzug unterlegen haben
  17. Anlage SO = Sonstige Einkünfte
  18. Anlage AUS = Ausländische Einkünfte und Steuern
  19. Anlage Vorsorgeaufwendungen
  20. Anlage AV = Altersvorsorgebeiträge Riester
  21. Anlage Kind
  22. Anlage Sonderausgaben
  23. Anlage Außergewöhnliche Belastungen
  24. Anlage Unterhalt
  25. Anlage Haushaltsnahe Dienstleistungen
  26. Anlage Energetische Maßnahmen
  27. Anlage FW = Förderung von Wohneigentum
  28. Anlage Mobilitätsprämie
  29. Anlage Corona-Hilfen
  30. Anlage Sonstiges

Unser Team aus Steuerexperten arbeitet intensiv daran, auch die folgenden Sonderfälle bald abzudecken:

  1. Umsatzsteuerpflichtige Einnahmen
  2. Auslandssachverhalte wie:
    1. Wohnsitz im Ausland
    2. Ausländische (Lohn-)Einkünfte
    3. Steuerfreier Arbeitslohn nach DBA, ATE oder ZÜ
    4. Grenzgänger
    5. Doppelte Haushaltsführung im Ausland
  3. Spezialfälle von sonstigen Einkünften (z.B. Abgeordnetenbezüge)
  4. Steuerermäßigung bei Belastung mit der Erbschaftsteuer
  5. Steuerbegünstigung für schutzwürdige Kulturgüter
  6. Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft

CHECK24 Steuer eignet sich ideal für Arbeitnehmer, Studenten, Rentner, Kapitalanleger, Vermieter und Selbständige. Die folgenden Anlagen werden unterstützt:

  1. ESt1A = Mantelbogen / Hauptvordruck
  2. Anlage N = Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit
  3. Anlage N - Doppelte Haushaltsführung
  4. Anlage R = Einkünfte aus Renten
  5. Anlage R-AV / bAV = z.B. Renten aus betrieblicher Altersvorsorge und Riester
  6. Anlage G = Einkünfte aus Gewerbebetrieb
  7. Anlage S = Einkünfte aus selbständiger Arbeit
  8. Anlage EÜR = Einnahmen-Überschuss-Rechnung
  9. Anlage AVEÜR = Anlagenverzeichnis EÜR
  10. Anlage V = Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung
  11. Anlage V-FeWo = Einkünfte aus Vermietung von Ferienwohnungen und kurzfristiger Vermietung
  12. Anlage V-Sonstige = Sonstige Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung
  13. Anlage KAP = Kapitaleinkünfte
  14. Anlage KAP-BET = Kapitaleinkünfte aus Beteiligungen
  15. Anlage KAP-INV = Investmenterträge, die nicht dem inländischen Steuerabzug unterlegen haben
  16. Anlage SO = Sonstige Einkünfte
  17. Anlage Vorsorgeaufwendungen
  18. Anlage AV = Altersvorsorgebeiträge Riester
  19. Anlage Kind
  20. Anlage Sonderausgaben
  21. Anlage Außergewöhnliche Belastungen
  22. Anlage Unterhalt
  23. Anlage Haushaltsnahe Dienstleistungen
  24. Anlage Energetische Maßnahmen
  25. Anlage Mobilitätsprämie
  26. Anlage Corona-Hilfen
  27. Anlage Sonstiges

Unser Team aus Steuerexperten arbeitet intensiv daran, auch die folgenden Sonderfälle bald abzudecken:

  1. Umsatzsteuerpflichtige Einnahmen
  2. Auslandssachverhalte wie:
    1. Wohnsitz im Ausland
    2. Ausländische (Lohn-)Einkünfte
    3. Steuerfreier Arbeitslohn nach DBA, ATE oder ZÜ
    4. Grenzgänger
    5. Doppelte Haushaltsführung im Ausland
  3. Spezialfälle von sonstigen Einkünften (z.B. Abgeordnetenbezüge)
  4. Förderung von Wohneigentum (§ 10e und § 10f EStG)
  5. Steuerermäßigung bei Belastung mit der Erbschaftsteuer
  6. Steuerbegünstigung für schutzwürdige Kulturgüter
  7. Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft

Folgende Formulare werden teilweise angeboten:

  1. ESt1A = Mantelbogen / Hauptvordruck
  2. Anlage N = Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit
  3. Anlage KAP = Kapitaleinkünfte
  4. Anlage SO = Sonstige Einkünfte
  5. Anlage Vorsorgeaufwendungen
  6. Anlage AV = Altersvorsorgebeiträge Riester
  7. Anlage Kind
  8. Anlage Sonderausgaben
  9. Anlage Außergewöhnliche Belastungen
  10. Anlage Haushaltsnahe Dienstleistungen
  11. Anlage Mobilitätsprämie
  12. Anlage Sonstiges

Folgende Sachverhalte werden derzeit nicht unterstützt:

  1. Freiberufler, Selbständige und Gewerbetreibende
  2. Rentenempfänger und Versorgungsleistungen
  3. Hinterbliebenenbezüge für Kinder
  4. Doppelte Haushaltsführung
  5. Werbungskosten in Sonderfällen
  6. Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung
  7. Unterhaltsleistungen
  8. Pflege- und Betreuungsleistungen
  9. Heimunterbringung
  10. Steuerpflichtiger Arbeitslohn ohne Lohnsteuerabzug
  11. Auslandssachverhalte wie:
    1. Wohnsitz im Ausland
    2. Ausländische (Lohn-)Einkünfte
    3. Steuerfreier Arbeitslohn nach DBA, ATE oder ZÜ
    4. Grenzgänger
    5. Doppelte Haushaltsführung im Ausland
    6. Kinder mit Wohnsitz im Ausland
  12. Übertragung von Kinderfreibeträgen auf Stief- & Großeltern
  13. Spezialfälle von sonstigen Einkünften (z.B. Abgeordnetenbezüge und Immobilienveräußerungen)
  14. Kapitalerträge, die nicht dem inländischen Steuerabzug unterlegen haben (Ausnahme: Erstattungszinsen vom Finanzamt und Zinsen von Banken im Ausland)
  15. Einkünfte aus Beteiligungen
  16. Förderung von Wohneigentum (§ 10e und § 10f EStG)
  17. Energetische Maßnahmen
  18. Steuerermäßigung bei Belastung mit der Erbschaftsteuer
  19. Steuerbegünstigung für schutzwürdige Kulturgüter
  20. Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft

Unser Team aus Steuerexperten und Entwicklern arbeitet intensiv daran, auch die oben genannten Ausnahmen bald abzudecken.