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Programmumfang nach § 87c AO

Steuerjahr 2024 + 2023
Vorjahre

CHECK24 Steuer eignet sich ideal für Arbeitnehmer, Studenten, Rentner, Kapitalanleger, Vermieter und sogar für Selbständige. Die folgenden Anlagen werden unterstützt:

  1. ESt1A = Mantelbogen / Hauptvordruck
  2. Anlage N = Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit
  3. Anlage N - Doppelte Haushaltsführung
  4. Anlage R = Einkünfte aus Renten
  5. Anlage R-AV / bAV = z.B. Renten aus betrieblicher Altersvorsorge und Riester
  6. Anlage G = Einkünfte aus Gewerbebetrieb
  7. Anlage S = Einkünfte aus selbständiger Arbeit
  8. Anlage EÜR = Einnahmen-Überschuss-Rechnung
  9. Anlage AVEÜR = Anlagenverzeichnis EÜR
  10. Anlage V = Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung
  11. Anlage V-FeWo = Einkünfte aus Vermietung von Ferienwohnungen und kurzfristiger Vermietung
  12. Anlage V-Sonstige = Sonstige Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung
  13. Anlage KAP = Kapitaleinkünfte
  14. Anlage SO = Sonstige Einkünfte
  15. Anlage Vorsorgeaufwendungen
  16. Anlage AV = Altersvorsorgebeiträge Riester
  17. Anlage Kind
  18. Anlage Sonderausgaben
  19. Anlage Außergewöhnliche Belastungen
  20. Anlage Unterhalt
  21. Anlage Haushaltsnahe Dienstleistungen
  22. Anlage Energetische Maßnahmen
  23. Anlage Mobilitätsprämie
  24. Anlage Corona-Hilfen
  25. Anlage Sonstiges

Unser Team aus Steuerexperten arbeitet intensiv daran, auch die folgenden Sonderfälle bald abzudecken:

  1. Umsatzsteuerpflichtige Einnahmen
  2. Steuerpflichtiger Arbeitslohn ohne Lohnsteuerabzug
  3. Auslandssachverhalte wie:
    1. Wohnsitz im Ausland
    2. Ausländische (Lohn-)Einkünfte
    3. Steuerfreier Arbeitslohn nach DBA, ATE oder ZÜ
    4. Grenzgänger
    5. Doppelte Haushaltsführung im Ausland
  4. Übertragung von Kinderfreibeträgen auf Stief- & Großeltern
  5. Spezialfälle von sonstigen Einkünften (z.B. Abgeordnetenbezüge)
  6. Kapitalerträge, die nicht dem inländischen Steuerabzug unterlegen haben (Ausnahme: Erstattungszinsen vom Finanzamt und Zinsen von Banken im Ausland)
  7. Kapitaleinkünfte aus Beteiligungen
  8. Förderung von Wohneigentum (§ 10e und § 10f EStG)
  9. Steuerermäßigung bei Belastung mit der Erbschaftsteuer
  10. Steuerbegünstigung für schutzwürdige Kulturgüter
  11. Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft

Folgende Formulare werden teilweise angeboten:

  1. ESt1A = Mantelbogen / Hauptvordruck
  2. Anlage N = Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit
  3. Anlage KAP = Kapitaleinkünfte
  4. Anlage SO = Sonstige Einkünfte
  5. Anlage Vorsorgeaufwendungen
  6. Anlage AV = Altersvorsorgebeiträge Riester
  7. Anlage Kind
  8. Anlage Sonderausgaben
  9. Anlage Außergewöhnliche Belastungen
  10. Anlage Haushaltsnahe Dienstleistungen
  11. Anlage Mobilitätsprämie
  12. Anlage Sonstiges

Folgende Sachverhalte werden derzeit nicht unterstützt:

  1. Freiberufler, Selbständige und Gewerbetreibende
  2. Rentenempfänger und Versorgungsleistungen
  3. Hinterbliebenenbezüge für Kinder
  4. Doppelte Haushaltsführung
  5. Werbungskosten in Sonderfällen
  6. Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung
  7. Unterhaltsleistungen
  8. Pflege- und Betreuungsleistungen
  9. Heimunterbringung
  10. Steuerpflichtiger Arbeitslohn ohne Lohnsteuerabzug
  11. Auslandssachverhalte wie:
    1. Wohnsitz im Ausland
    2. Ausländische (Lohn-)Einkünfte
    3. Steuerfreier Arbeitslohn nach DBA, ATE oder ZÜ
    4. Grenzgänger
    5. Doppelte Haushaltsführung im Ausland
    6. Kinder mit Wohnsitz im Ausland
  12. Übertragung von Kinderfreibeträgen auf Stief- & Großeltern
  13. Spezialfälle von sonstigen Einkünften (z.B. Abgeordnetenbezüge und Immobilienveräußerungen)
  14. Kapitalerträge, die nicht dem inländischen Steuerabzug unterlegen haben (Ausnahme: Erstattungszinsen vom Finanzamt und Zinsen von Banken im Ausland)
  15. Einkünfte aus Beteiligungen
  16. Förderung von Wohneigentum (§ 10e und § 10f EStG)
  17. Energetische Maßnahmen
  18. Steuerermäßigung bei Belastung mit der Erbschaftsteuer
  19. Steuerbegünstigung für schutzwürdige Kulturgüter
  20. Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft

Unser Team aus Steuerexperten und Entwicklern arbeitet intensiv daran, auch die oben genannten Ausnahmen bald abzudecken.