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Programmumfang nach § 87c AO
Steuerjahr 2024 + 2023
Vorjahre
CHECK24 Steuer eignet sich ideal für Arbeitnehmer, Studenten, Rentner, Kapitalanleger, Vermieter und sogar für Selbständige. Die folgenden Anlagen werden unterstützt:
- ESt1A = Mantelbogen / Hauptvordruck
- Anlage N = Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit
- Anlage N - Doppelte Haushaltsführung
- Anlage R = Einkünfte aus Renten
- Anlage R-AV / bAV = z.B. Renten aus betrieblicher Altersvorsorge und Riester
- Anlage G = Einkünfte aus Gewerbebetrieb
- Anlage S = Einkünfte aus selbständiger Arbeit
- Anlage EÜR = Einnahmen-Überschuss-Rechnung
- Anlage AVEÜR = Anlagenverzeichnis EÜR
- Anlage V = Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung
- Anlage V-FeWo = Einkünfte aus Vermietung von Ferienwohnungen und kurzfristiger Vermietung
- Anlage V-Sonstige = Sonstige Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung
- Anlage KAP = Kapitaleinkünfte
- Anlage SO = Sonstige Einkünfte
- Anlage Vorsorgeaufwendungen
- Anlage AV = Altersvorsorgebeiträge Riester
- Anlage Kind
- Anlage Sonderausgaben
- Anlage Außergewöhnliche Belastungen
- Anlage Unterhalt
- Anlage Haushaltsnahe Dienstleistungen
- Anlage Energetische Maßnahmen
- Anlage Mobilitätsprämie
- Anlage Corona-Hilfen
- Anlage Sonstiges
Unser Team aus Steuerexperten arbeitet intensiv daran, auch die folgenden Sonderfälle bald abzudecken:
- Umsatzsteuerpflichtige Einnahmen
- Steuerpflichtiger Arbeitslohn ohne Lohnsteuerabzug
-
Auslandssachverhalte wie:
- Wohnsitz im Ausland
- Ausländische (Lohn-)Einkünfte
- Steuerfreier Arbeitslohn nach DBA, ATE oder ZÜ
- Grenzgänger
- Doppelte Haushaltsführung im Ausland
- Übertragung von Kinderfreibeträgen auf Stief- & Großeltern
- Spezialfälle von sonstigen Einkünften (z.B. Abgeordnetenbezüge)
- Kapitalerträge, die nicht dem inländischen Steuerabzug unterlegen haben (Ausnahme: Erstattungszinsen vom Finanzamt und Zinsen von Banken im Ausland)
- Kapitaleinkünfte aus Beteiligungen
- Förderung von Wohneigentum (§ 10e und § 10f EStG)
- Steuerermäßigung bei Belastung mit der Erbschaftsteuer
- Steuerbegünstigung für schutzwürdige Kulturgüter
- Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft
Folgende Formulare werden teilweise angeboten:
- ESt1A = Mantelbogen / Hauptvordruck
- Anlage N = Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit
- Anlage KAP = Kapitaleinkünfte
- Anlage SO = Sonstige Einkünfte
- Anlage Vorsorgeaufwendungen
- Anlage AV = Altersvorsorgebeiträge Riester
- Anlage Kind
- Anlage Sonderausgaben
- Anlage Außergewöhnliche Belastungen
- Anlage Haushaltsnahe Dienstleistungen
- Anlage Mobilitätsprämie
- Anlage Sonstiges
Folgende Sachverhalte werden derzeit nicht unterstützt:
- Freiberufler, Selbständige und Gewerbetreibende
- Rentenempfänger und Versorgungsleistungen
- Hinterbliebenenbezüge für Kinder
- Doppelte Haushaltsführung
- Werbungskosten in Sonderfällen
- Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung
- Unterhaltsleistungen
- Pflege- und Betreuungsleistungen
- Heimunterbringung
- Steuerpflichtiger Arbeitslohn ohne Lohnsteuerabzug
-
Auslandssachverhalte wie:
- Wohnsitz im Ausland
- Ausländische (Lohn-)Einkünfte
- Steuerfreier Arbeitslohn nach DBA, ATE oder ZÜ
- Grenzgänger
- Doppelte Haushaltsführung im Ausland
- Kinder mit Wohnsitz im Ausland
- Übertragung von Kinderfreibeträgen auf Stief- & Großeltern
- Spezialfälle von sonstigen Einkünften (z.B. Abgeordnetenbezüge und Immobilienveräußerungen)
- Kapitalerträge, die nicht dem inländischen Steuerabzug unterlegen haben (Ausnahme: Erstattungszinsen vom Finanzamt und Zinsen von Banken im Ausland)
- Einkünfte aus Beteiligungen
- Förderung von Wohneigentum (§ 10e und § 10f EStG)
- Energetische Maßnahmen
- Steuerermäßigung bei Belastung mit der Erbschaftsteuer
- Steuerbegünstigung für schutzwürdige Kulturgüter
- Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft
Unser Team aus Steuerexperten und Entwicklern arbeitet intensiv daran, auch die oben genannten Ausnahmen bald abzudecken.