Steuererklärung für Arbeitnehmer

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Quelle: Stiftung Warentest - Steuerprogramme im Test (05/2026)

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Steuererklärung für Arbeitnehmer
Das Wichtigste in Kürze
  • Im Schnitt 1.240 € Erstattung: Wer eine Steuererklärung abgibt, bekommt oft über 1.000 € vom Finanzamt zurück.
  • Pflicht oder freiwillig: Arbeitnehmer sind nur in bestimmten Fällen zur Abgabe verpflichtet – oft lohnt sich aber auch die freiwillige Steuererklärung.
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Was können Arbeitnehmer von der Steuer absetzen?

Wer seine Steuerlast senken möchte, kann von verschiedenen Freibeträgen, Pauschalen und absetzbaren Kosten profitieren. Arbeitnehmer erhalten automatisch den Arbeitnehmerpauschbetrag von 1.230 € (Stand: 2025). Sind deine tatsächlichen beruflichen Ausgaben höher, kannst du diese in der Steuererklärung angeben. Dadurch sparst du oft erheblich Steuern.

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Werbungskosten

Geld zurück für Arbeitswege, Laptop & Co. Als Arbeitnehmer kannst du viele berufliche Kosten absetzen – von der Pendlerpauschale bis zum Homeoffice:

  • Fahrtkosten zur Arbeit: Für jeden Arbeitstag gibt es 0,30 € pro Kilometer und ab dem 21. Kilometer sogar 0,38 €.
  • Homeoffice-Pauschale: 6 € pro Tag bis max. 1.260 € pro Jahr – auch ohne eigenes Arbeitszimmer.
  • Arbeitsmittel: Laptop, Drucker, Fachliteratur, Werkzeuge oder Berufsbekleidung lassen sich steuerlich absetzen.
  • Fortbildungskosten: Seminargebühren, Fachliteratur und Reisekosten für berufliche Weiterbildungen sind vollständig absetzbar.
  • Handy- und Internetkosten: Wer sein Handy oder Internet auch beruflich nutzt, kann bis zu 240 € pro Jahr ohne Nachweis absetzen.
  • Viele weitere Steuertipps findest du bei CHECK24 Steuer.

Sonderausgaben

Auch private Ausgaben können sich in der Steuererklärung für Arbeitnehmer auszahlen. Diese Sonderausgaben kannst du absetzen:

  • Versicherungsbeiträge: Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Haftpflichtversicherung und Altersvorsorge sind abzugsfähig.
  • Spenden: Zuwendungen an gemeinnützige Organisationen wirken sich steuermindernd aus.
  • Kirchensteuer: Gezahlte Kirchensteuer wird als Sonderausgabe anerkannt.
  • Kinderbetreuungskosten: Zwei Drittel der Betreuungskosten für Kinder unter 14 Jahren sind bis zu 4.800 € pro Jahr absetzbar.

Außergewöhnliche Belastungen

Bestimmte Kosten, die das übliche Maß übersteigen, können in der Steuererklärung als außergewöhnliche Belastungen steuerlich berücksichtigt werden:

  • Krankheitskosten: Zuzahlungen für Medikamente, Brillen, Zahnbehandlungen oder Physiotherapie sind absetzbar.
  • Pflegekosten: Kosten für Pflegeheime oder häusliche Pflege können ebenfalls steuerlich geltend gemacht werden.
  • Behinderungsbedingte Aufwendungen: Menschen mit einer anerkannten Behinderung können Pauschbeträge ohne Einzelnachweise ansetzen – je nach Grad der Behinderung.
Was bedeutet „zumutbare Belastung“?
Die zumutbare Belastung ist ein festgelegter Eigenanteil, den du bei außergewöhnlichen Belastungen selbst tragen musst. Nur wenn deine Ausgaben diesen Betrag überschreiten, wirkt sich das steuerlich positiv aus.

Gut zu wissen: CHECK24 Steuer berechnet automatisch, wie hoch deine zumutbare Eigenbelastung ist – und zeigt dir genau, ab wann sich das Eintragen von Ausgaben lohnt.

Freibeträge & Pauschalen

Mit Freibeträgen und Pauschalen lassen sich viele Steuern sparen – ganz ohne komplizierte Nachweise:

  • Kinderfreibetrag: 9.600 € gesamt für beide Eltern (Stand: 2025).
  • Behinderten-Pauschbetrag: Je nach Grad der Behinderung gibt es gestaffelte Pauschbeträge – ohne Einzelnachweise.
  • Entlastungsbetrag für Alleinerziehende: Für jedes Kind gibt es einen zusätzlichen Steuerfreibetrag, der die Steuerlast senkt.

Wann müssen Arbeitnehmer eine Steuererklärung abgeben?

Für viele Arbeitnehmer ist die Steuererklärung freiwillig – in bestimmten Fällen ist sie jedoch gesetzlich vorgeschrieben. Das gilt meist, wenn zusätzliche Einkünfte vorliegen oder bestimmte Steuerklassen gewählt wurden.

Tipp: Freiwillige Abgabe lohnt sich
Auch ohne Pflicht kann sich die Steuererklärung lohnen – die durchschnittliche Rückerstattung liegt bei 1.240 €.

In diesen Fällen ist die Steuererklärung für Arbeitnehmer Pflicht:

  • Nebeneinkünfte über 410 €: z. B. aus Vermietung, Selbstständigkeit oder Nebenjob.
  • Mehrere Jobs: Wenn Lohn von mehreren Arbeitgebern gleichzeitig bezogen wird (außer Minijob).
  • Steuerklasse III/V oder IV mit Faktor: Ehepaare, die diese Steuerklassenkombinationen wählen, sind in der Regel zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet.
  • Lohnersatzleistungen erhalten: z. B. Elterngeld, Kurzarbeitergeld, Arbeitslosengeld oder Mutterschaftsgeld.
  • Aufforderung vom Finanzamt: Wenn das Finanzamt zur Abgabe auffordert, ist sie verpflichtend.

Lohnt sich eine freiwillige Steuererklärung für Arbeitnehmer?

Auch ohne Pflicht kann sich die Abgabe der Steuererklärung lohnen – Arbeitnehmer erhalten im Schnitt über 1.000 € zurück. Besonders lohnenswert ist die freiwillige Erklärung, wenn:

  • hohe Werbungskosten angefallen sind – etwa durch Pendlerpauschale, Arbeitsmittel oder Homeoffice
  • Sonderausgaben wie Versicherungen oder Spenden geltend gemacht werden können
  • Kosten für Handwerker oder haushaltsnahe Dienstleistungen angefallen sind
  • hohe außergewöhnliche Belastungen vorliegen – zum Beispiel Krankheits- oder Pflegekosten
Gut zu wissen:
Die freiwillige Steuererklärung ist mit CHECK24 bis zu vier Jahre rückwirkend möglich. Wer heute abgibt, kann sich also auch noch Erstattungen aus den Vorjahren sichern.

Mit CHECK24 Steuer geht das ganz einfach:

  • Kein Abtippen: Viele Steuerdaten können automatisch über den Steuer-Abruf vom Finanzamt übernommen werden.
  • Sofortberechnung inklusive: Schon nach wenigen Klicks siehst du, wie viel Geld du voraussichtlich zurückbekommst.
  • Kostenlos & digital: Die Abgabe funktioniert bequem online – am Desktop oder mobil in der CHECK24 App.
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Bis wann muss die Steuererklärung abgegeben werden?

Die Frist zur Abgabe deiner Steuererklärung hängt davon ab, ob du abgabepflichtig bist oder die Erklärung freiwillig einreichst. Für die Pflichtabgabe gelten jährlich feste Stichtage. Freiwillige Abgaben sind dagegen bis zu vier Jahre rückwirkend möglich.

Steuerjahr Frist bei Pflichtabgabe
mit Steuersoftware
Pflichtabgabe

Die Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung besteht zum Beispiel, wenn einer der folgenden Punkte zutrifft:

  • mehr als 410 € Elterngeld / Kurzarbeitergeld / Krankengeld / Arbeitslosengeld im Jahr erhalten
  • Ehepartner mit Steuerklassenkombination 3 & 5
  • Festgestellter Verlustvortrag aus dem Vorjahr
  • Arbeitslohn wurde mit der Steuerklasse 6 besteuert
Frist bei Pflichtabgabe
mit Steuerberater
Frist bei
freiwilliger Abgabe
2024 31.07.2025 30.04.2026 02.01.2029
2023 verstrichen 02.06.2025 31.12.2027
2022 verstrichen verstrichen 31.12.2026
2021 verstrichen verstrichen 31.12.2025

Steuerfrist verpasst? So beantragst du eine Fristverlängerung

Auch wenn die Abgabefrist abgelaufen ist, kannst du deine Steuererklärung noch nachreichen. Eine Fristverlängerung kannst du formlos telefonisch oder schriftlich beim Finanzamt beantragen – oft sogar rückwirkend.

Gut zu wissen!
Das Finanzamt zeigt sich in der Regel kulant – besonders wenn ein guter Grund vorliegt (z. B. Krankheit oder unvorhersehbare Umstände) oder es sich um deine erste verspätete Abgabe handelt.

Warte trotzdem nicht bis zur letzten Minute – starte deine Steuererklärung jetzt mit CHECK24 Steuer und sichere dir deine Erstattung!

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Häufig gestellte Fragen

  • Muss ich als Arbeitnehmer eine Steuererklärung abgeben?

    In bestimmten Fällen ist die Steuererklärung für Arbeitnehmer verpflichtend – z. B. bei Nebeneinkünften über 410 €, Steuerklasse III/V oder dem Bezug von Lohnersatzleistungen wie Arbeitslosengeld. In allen anderen Fällen ist die Abgabe freiwillig – und lohnt sich oft.
  • Droht eine Steuernachzahlung, wenn ich freiwillig die Steuererklärung mache?

    Nein – in fast allen Fällen erhalten Arbeitnehmer bei einer freiwilligen Steuererklärung eine Erstattung. Dein Arbeitgeber hat im Laufe des Jahres bereits Steuern für dich abgeführt, sodass in der Regel keine Nachzahlung droht.

    Ein häufiger Grund für eine Erstattung sind Werbungskosten, die der Arbeitgeber nicht berücksichtigt hat – etwa Fahrtkosten, Arbeitsmittel oder Fortbildungskosten. Diese Ausgaben werden nicht automatisch über die Lohnabrechnung erfasst, können aber in der Steuererklärung geltend gemacht werden.

    Auch bestimmte persönliche Ausgaben wie Kosten für Handwerker, Spenden oder Versicherungen können in der Steuererklärung angegeben werden und so zu einer Erstattung führen.
  • Welche Werbungskosten kann ich als Arbeitnehmer absetzen?

    Als Arbeitnehmer kannst du u. a. Fahrtkosten zur Arbeit, die Homeoffice-Pauschale, Arbeitsmittel wie Laptop oder Fachliteratur, Fortbildungskosten sowie Handy- und Internetkosten steuerlich absetzen – ganz einfach mit CHECK24 Steuer.
  • Wie hilft mir CHECK24 Steuer bei der Steuererklärung?

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  • Welche Unterlagen brauche ich für meine Steuererklärung als Arbeitnehmer?

    Unterlagen (Belege für Werbungskosten, Lohnsteuerbescheinigung) sind hilfreich, aber kein Muss. Mit dem Steuer-Abruf kannst du viele Steuerdaten vom Finanzamt abrufen und automatisch in deine Steuererklärung übernehmen.

    Belege musst du nur dann einreichen, wenn das Finanzamt bei dir nachfragt.