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Steuererklärung für Arbeitnehmer:Holen Sie sich Ihr Geld zurück!

Steuererklärung für Arbeitnehmer
Das Wichtigste in Kürze
  • Im Schnitt 1.240 € Erstattung: Wer eine Steuererklärung abgibt, bekommt oft über 1.000 € vom Finanzamt zurück.
  • Pflicht oder freiwillig: Arbeitnehmer sind nur in bestimmten Fällen zur Abgabe verpflichtet – oft lohnt sich aber auch die freiwillige Steuererklärung.
  • Einfach mit CHECK24 Steuer: 100% kostenlos und digital – auch ohne Steuerwissen.
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Was können Arbeitnehmer von der Steuer absetzen?

Wer seine Steuerlast senken möchte, kann von verschiedenen Freibeträgen, Pauschalen und absetzbaren Kosten profitieren. Arbeitnehmer erhalten automatisch den Arbeitnehmerpauschbetrag von 1.230 € (Stand: 2025). Sind Ihre tatsächlichen beruflichen Ausgaben höher, können Sie diese in der Steuererklärung angeben. Dadurch sparen Sie oft erheblich Steuern.

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Mit CHECK24 Steuer schöpfen Sie alle Pauschalen voll aus und erledigen Ihre Steuererklärung schnell und einfach online. Sie können Ihre Steuererklärung bis zu vier Jahre rückwirkend abgeben. Verschenken Sie kein Geld an das Finanzamt!

Werbungskosten

Geld zurück für Arbeitswege, Laptop & Co. Als Arbeitnehmer können Sie viele berufliche Kosten absetzen – von der Pendlerpauschale bis zum Homeoffice:

  • Fahrtkosten zur Arbeit: Für jeden Arbeitstag gibt es 0,30 € pro Kilometer und ab dem 21. Kilometer sogar 0,38 €.
  • Homeoffice-Pauschale: 6 € pro Tag bis max. 1.260 € pro Jahr – auch ohne eigenes Arbeitszimmer.
  • Arbeitsmittel: Laptop, Drucker, Fachliteratur, Werkzeuge oder Berufsbekleidung lassen sich steuerlich absetzen.
  • Fortbildungskosten: Seminargebühren, Fachliteratur und Reisekosten für berufliche Weiterbildungen sind vollständig absetzbar.
  • Handy- und Internetkosten: Wer sein Handy oder Internet auch beruflich nutzt, kann bis zu 240 € pro Jahr ohne Nachweis absetzen.
  • Viele weitere Steuertipps finden Sie bei CHECK24 Steuer.

Sonderausgaben

Auch private Ausgaben können sich in der Steuererklärung für Arbeitnehmer auszahlen. Diese Sonderausgaben können Sie absetzen:

  • Versicherungsbeiträge: Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Haftpflichtversicherung und Altersvorsorge sind abzugsfähig.
  • Spenden: Zuwendungen an gemeinnützige Organisationen wirken sich steuermindernd aus.
  • Kirchensteuer: Gezahlte Kirchensteuer wird als Sonderausgabe anerkannt.
  • Kinderbetreuungskosten: Zwei Drittel der Betreuungskosten für Kinder unter 14 Jahren sind bis zu 4.800 € pro Jahr absetzbar.

Außergewöhnliche Belastungen

Bestimmte Kosten, die das übliche Maß übersteigen, können in der Steuererklärung als außergewöhnliche Belastungen steuerlich berücksichtigt werden:

  • Krankheitskosten: Zuzahlungen für Medikamente, Brillen, Zahnbehandlungen oder Physiotherapie sind absetzbar.
  • Pflegekosten: Kosten für Pflegeheime oder häusliche Pflege können ebenfalls steuerlich geltend gemacht werden.
  • Behinderungsbedingte Aufwendungen: Menschen mit einer anerkannten Behinderung können Pauschbeträge ohne Einzelnachweise ansetzen – je nach Grad der Behinderung.
Was bedeutet „zumutbare Belastung“?
Die zumutbare Belastung ist ein festgelegter Eigenanteil, den Sie bei außergewöhnlichen Belastungen selbst tragen müssen. Nur wenn Ihre Ausgaben diesen Betrag überschreiten, wirkt sich das steuerlich positiv aus.

Gut zu wissen: CHECK24 Steuer berechnet automatisch, wie hoch Ihre zumutbare Eigenbelastung ist – und zeigt Ihnen genau, ab wann sich das Eintragen von Ausgaben lohnt.

Freibeträge & Pauschalen

Mit Freibeträgen und Pauschalen lassen sich viele Steuern sparen – ganz ohne komplizierte Nachweise:

  • Kinderfreibetrag: 9.600 € gesamt für beide Eltern (Stand: 2025).
  • Behinderten-Pauschbetrag: Je nach Grad der Behinderung gibt es gestaffelte Pauschbeträge – ohne Einzelnachweise.
  • Entlastungsbetrag für Alleinerziehende: Für jedes Kind gibt es einen zusätzlichen Steuerfreibetrag, der die Steuerlast senkt.

Wann müssen Arbeitnehmer eine Steuererklärung abgeben?

Für viele Arbeitnehmer ist die Steuererklärung freiwillig – in bestimmten Fällen ist sie jedoch gesetzlich vorgeschrieben. Das gilt meist, wenn zusätzliche Einkünfte vorliegen oder bestimmte Steuerklassen gewählt wurden.

Tipp: Freiwillige Abgabe lohnt sich
Auch ohne Pflicht kann sich die Steuererklärung lohnen – die durchschnittliche Rückerstattung liegt bei 1.240 €.

In diesen Fällen ist die Steuererklärung für Arbeitnehmer Pflicht:

  • Nebeneinkünfte über 410 €: z. B. aus Vermietung, Selbstständigkeit oder Nebenjob.
  • Mehrere Jobs: Wenn Lohn von mehreren Arbeitgebern gleichzeitig bezogen wird (außer Minijob).
  • Steuerklasse III/V oder IV mit Faktor: Ehepaare, die diese Steuerklassenkombinationen wählen, sind in der Regel zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet.
  • Lohnersatzleistungen erhalten: z. B. Elterngeld, Kurzarbeitergeld, Arbeitslosengeld oder Mutterschaftsgeld.
  • Aufforderung vom Finanzamt: Wenn das Finanzamt zur Abgabe auffordert, ist sie verpflichtend.

Lohnt sich eine freiwillige Steuererklärung für Arbeitnehmer?

Auch ohne Pflicht kann sich die Abgabe der Steuererklärung lohnen – Arbeitnehmer erhalten im Schnitt über 1.000 € zurück. Besonders lohnenswert ist die freiwillige Erklärung, wenn:

  • hohe Werbungskosten angefallen sind – etwa durch Pendlerpauschale, Arbeitsmittel oder Homeoffice
  • Sonderausgaben wie Versicherungen oder Spenden geltend gemacht werden können
  • Kosten für Handwerker oder haushaltsnahe Dienstleistungen angefallen sind
  • hohe außergewöhnliche Belastungen vorliegen – zum Beispiel Krankheits- oder Pflegekosten
Gut zu wissen:
Die freiwillige Steuererklärung ist mit CHECK24 bis zu vier Jahre rückwirkend möglich. Wer heute abgibt, kann sich also auch noch Erstattungen aus den Vorjahren sichern.

Mit CHECK24 Steuer geht das ganz einfach:

  • Kein Abtippen: Viele Steuerdaten können automatisch über den Steuer-Abruf vom Finanzamt übernommen werden.
  • Sofortberechnung inklusive: Schon nach wenigen Klicks sehen Sie, wie viel Geld Sie voraussichtlich zurückbekommen.
  • Kostenlos & digital: Die Abgabe funktioniert bequem online – am Desktop oder mobil in der CHECK24 App.
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Bis wann muss die Steuererklärung abgegeben werden?

Die Frist zur Abgabe Ihrer Steuererklärung hängt davon ab, ob Sie abgabepflichtig sind oder die Erklärung freiwillig einreichen. Für die Pflichtabgabe gelten jährlich feste Stichtage. Freiwillige Abgaben sind dagegen bis zu vier Jahre rückwirkend möglich.

Steuerjahr Pflichtabgabe mit
Steuersoftware

Die Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung besteht zum Beispiel, wenn einer der folgenden Punkte zutrifft:

  • mehr als 410 € Elterngeld / Kurzarbeitergeld / Krankengeld / Arbeitslosengeld im Jahr erhalten
  • Ehepartner mit Steuerklassenkombination 3 & 5
  • Festgestellter Verlustvortrag aus dem Vorjahr
  • Arbeitslohn wurde mit der Steuerklasse 6 besteuert
Freiwillige
Abgabe
2024 Frist am
31.07.2025
Frist am
02.01.2029
2023 Frist
verstrichen
Frist am
31.12.2027
2022 Frist
verstrichen
Frist am
31.12.2026
2021 Frist
verstrichen
Frist am
31.12.2025

Steuerfrist verpasst? So beantragen Sie eine Fristverlängerung

Auch wenn die Abgabefrist abgelaufen ist, können Sie Ihre Steuererklärung noch nachreichen. Eine Fristverlängerung können Sie formlos telefonisch oder schriftlich beim Finanzamt beantragen – oft sogar rückwirkend.

Gut zu wissen!
Das Finanzamt zeigt sich in der Regel kulant – besonders wenn ein guter Grund vorliegt (z. B. Krankheit oder unvorhersehbare Umstände) oder es sich um Ihre erste verspätete Abgabe handelt.

Warten Sie trotzdem nicht bis zur letzten Minute – starten Sie Ihre Steuererklärung jetzt mit CHECK24 Steuer und sichern Sie sich Ihre Erstattung!

Häufig gestellte Fragen

  • Muss ich als Arbeitnehmer eine Steuererklärung abgeben?

    In bestimmten Fällen ist die Steuererklärung für Arbeitnehmer verpflichtend – z. B. bei Nebeneinkünften über 410 €, Steuerklasse III/V oder dem Bezug von Lohnersatzleistungen wie Arbeitslosengeld. In allen anderen Fällen ist die Abgabe freiwillig – und lohnt sich oft.
  • Droht eine Steuernachzahlung, wenn ich freiwillig die Steuererklärung mache?

    Nein – in fast allen Fällen erhalten Arbeitnehmer bei einer freiwilligen Steuererklärung eine Erstattung. Ihr Arbeitgeber hat im Laufe des Jahres bereits Steuern für Sie abgeführt, sodass in der Regel keine Nachzahlung droht.

    Ein häufiger Grund für eine Erstattung sind Werbungskosten, die der Arbeitgeber nicht berücksichtigt hat – etwa Fahrtkosten, Arbeitsmittel oder Fortbildungskosten. Diese Ausgaben werden nicht automatisch über die Lohnabrechnung erfasst, können aber in der Steuererklärung geltend gemacht werden.

    Auch bestimmte persönliche Ausgaben wie Kosten für Handwerker, Spenden oder Versicherungen können in der Steuererklärung angegeben werden und so zu einer Erstattung führen.
  • Welche Werbungskosten kann ich als Arbeitnehmer absetzen?

    Als Arbeitnehmer können Sie u. a. Fahrtkosten zur Arbeit, die Homeoffice-Pauschale, Arbeitsmittel wie Laptop oder Fachliteratur, Fortbildungskosten sowie Handy- und Internetkosten steuerlich absetzen – ganz einfach mit CHECK24 Steuer.
  • Wie hilft mir CHECK24 Steuer bei der Steuererklärung?

    CHECK24 Steuer ist 100% kostenlos und vollständig digital. Die Software führt Sie Schritt für Schritt durch die Steuererklärung – mit Fotofunktion, automatischem Steuer-Abruf vom Finanzamt und einfachen Fragen. Personalisierte Steuertipps und Plausibilitätsprüfungen helfen dabei, das Maximum herauszuholen. Schon während der Eingabe sehen Sie, wie viel Geld Sie voraussichtlich zurückbekommen.
  • Warum ist CHECK24 Steuer kostenlos?

    Zufriedene Nutzer von CHECK24 Steuer verwenden später vielleicht auch andere CHECK24-Vergleiche. Deshalb ist es möglich, CHECK24 Steuer kostenlos anzubieten.

    Dabei hat die Sicherheit Ihrer Daten höchste Priorität. CHECK24 speichert Ihre Daten verschlüsselt und Ihre Daten werden niemals an Dritte weitergegeben, außer Sie beauftragen uns dazu (Übermittlung an das Finanzamt). Ihre Daten werden auch nicht an andere CHECK24-Produkte weitergegeben.
  • Welche Unterlagen brauche ich für meine Steuererklärung als Arbeitnehmer?

    Unterlagen (Belege für Werbungskosten, Lohnsteuerbescheinigung) sind hilfreich, aber kein Muss. Mit dem Steuer-Abruf können Sie viele Steuerdaten vom Finanzamt abrufen und automatisch in Ihre Steuererklärung übernehmen.

    Belege müssen Sie nur dann einreichen, wenn das Finanzamt bei Ihnen nachfragt.
Autor:
CHECK24 Steuer Redaktion
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