Auch in den Testkriterien Steuerberechnung und Hinweise (Note 0,8), Nutzungsfreundlichkeit (Note 0,8), Basisschutz persönlicher Daten (Note 1,3) erzielt CHECK24 Steuer jeweils die besten Ergebnisse aller getesteten Anbieter.
Getestet wurden 30 Steuerprogramme.
Quelle: Stiftung Warentest - Steuerprogramme im Test (05/2026)
Wer seine Steuerlast senken möchte, kann von verschiedenen Freibeträgen, Pauschalen und absetzbaren Kosten profitieren. Arbeitnehmer erhalten automatisch den Arbeitnehmerpauschbetrag von 1.230 € (Stand: 2025). Sind Ihre tatsächlichen beruflichen Ausgaben höher, können Sie diese in der Steuererklärung angeben. Dadurch sparen Sie oft erheblich Steuern.
Geld zurück für Arbeitswege, Laptop & Co. Als Arbeitnehmer können Sie viele berufliche Kosten absetzen – von der Pendlerpauschale bis zum Homeoffice:
Auch private Ausgaben können sich in der Steuererklärung für Arbeitnehmer auszahlen. Diese Sonderausgaben können Sie absetzen:
Bestimmte Kosten, die das übliche Maß übersteigen, können in der Steuererklärung als außergewöhnliche Belastungen steuerlich berücksichtigt werden:
Mit Freibeträgen und Pauschalen lassen sich viele Steuern sparen – ganz ohne komplizierte Nachweise:
Für viele Arbeitnehmer ist die Steuererklärung freiwillig – in bestimmten Fällen ist sie jedoch gesetzlich vorgeschrieben. Das gilt meist, wenn zusätzliche Einkünfte vorliegen oder bestimmte Steuerklassen gewählt wurden.
In diesen Fällen ist die Steuererklärung für Arbeitnehmer Pflicht:
Auch ohne Pflicht kann sich die Abgabe der Steuererklärung lohnen – Arbeitnehmer erhalten im Schnitt über 1.000 € zurück. Besonders lohnenswert ist die freiwillige Erklärung, wenn:
Mit CHECK24 Steuer geht das ganz einfach:
Die Frist zur Abgabe Ihrer Steuererklärung hängt davon ab, ob Sie abgabepflichtig sind oder die Erklärung freiwillig einreichen. Für die Pflichtabgabe gelten jährlich feste Stichtage. Freiwillige Abgaben sind dagegen bis zu vier Jahre rückwirkend möglich.
| Steuerjahr |
Frist bei Pflichtabgabe mit Steuersoftware
Pflichtabgabe
Die Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung besteht zum Beispiel, wenn einer der folgenden Punkte zutrifft:
|
Frist bei Pflichtabgabe mit Steuerberater |
Frist bei freiwilliger Abgabe |
|---|---|---|---|
| 2024 | 31.07.2025 | 30.04.2026 | 02.01.2029 |
| 2023 | verstrichen | 02.06.2025 | 31.12.2027 |
| 2022 | verstrichen | verstrichen | 31.12.2026 |
| 2021 | verstrichen | verstrichen | 31.12.2025 |
Auch wenn die Abgabefrist abgelaufen ist, können Sie Ihre Steuererklärung noch nachreichen. Eine Fristverlängerung können Sie formlos telefonisch oder schriftlich beim Finanzamt beantragen – oft sogar rückwirkend.
Warten Sie trotzdem nicht bis zur letzten Minute – starten Sie Ihre Steuererklärung jetzt mit CHECK24 Steuer und sichern Sie sich Ihre Erstattung!