Stiftung Warentest: Testsieger mit Note 1,0
CHECK24 Steuer ist der Testsieger bei Stiftung Warentest
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Auch in den Testkriterien Steuerberechnung und Hinweise (Note 0,8), Nutzungsfreundlichkeit (Note 0,8), Basisschutz persönlicher Daten (Note 1,3) erzielt CHECK24 Steuer jeweils die besten Ergebnisse aller getesteten Anbieter.

Getestet wurden 30 Steuerprogramme.

Quelle: Stiftung Warentest - Steuerprogramme im Test (05/2026)

Steuererklärung für Studenten

Steuertipps, die sich lohnen

CHECK24 Steuer ist Testsieger
Note: sehr gut
4,8 von 5 Punkten
12 Steuerprogramme im Test
Finanzfluss 03/2026
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Steuererklärung für Studenten
Das Wichtigste in Kürze
  • In der Regel freiwillig: Studenten müssen meist keine Steuererklärung abgeben – können sich aber Geld zurückholen.
  • Erstattung oder Verlustvortrag: Im Erststudium gibt es oft Erstattungen, im Zweitstudium lassen sich Studienkosten für später vormerken.
  • Kostenlose Steuererklärung mit CHECK24: Einfach und digital – mit Fotofunktion, Steuertipps und einfachen Fragen.
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Wann lohnt sich eine Steuererklärung für Studenten?

Viele Studierende verschenken jedes Jahr Geld, weil sie keine Steuererklärung abgeben. Dabei kann sich das oft lohnen – zum Beispiel bei einem Nebenjob mit Lohnsteuerabzug oder im Zweitstudium durch einen Verlustvortrag.

Mit CHECK24 Steuer geht das einfach, digital und 100% kostenlos – auch ohne Steuerwissen oder ELSTER-Zugang.

In diesen Fällen lohnt sich die Steuererklärung besonders:

Erststudium (z.B. Bachelor ohne vorherige Ausbildung):
Studienkosten gelten im Erststudium als Sonderausgaben. Sie sind auf 6.000 € pro Jahr begrenzt und können nur im jeweiligen Jahr berücksichtigt werden. Eine Rückerstattung ist möglich, wenn z.B. im Nebenjob Lohnsteuer gezahlt wurde.

Zweitstudium (z.B. Master, duales Studium):
Im Zweitstudium gelten Studienkosten als Werbungskosten. Sie sind unbegrenzt absetzbar und können auch ohne Einkommen als Verlustvortrag in die Folgejahre übernommen werden.

Geheimtipp

Damit ein Studium steuerlich als Zweitstudium zählt, muss zuvor eine Erstausbildung abgeschlossen sein. Auch eine kürzere Ausbildung – z.B. zum Rettungssanitäter – kann als Erstausbildung gelten, wenn sie mind. 12 Monate in Vollzeit dauert und es eine Abschlussprüfung gibt. Wer vor dem Studium eine solche Ausbildung macht, kann das anschließende Studium als Zweitausbildung geltend machen und damit Studienkosten unbegrenzt als Werbungskosten absetzen.

Beispiel – Erststudium mit Lohnsteuerabzug

Du studierst im Bachelor, verdienst als Werkstudent 19.000 € brutto und zahlst 300 € Lohnsteuer. Gleichzeitig hast Du 3.000 € Studienkosten (z.B. Laptop, Bücher, Semesterbeitrag).

Diese Kosten gelten als Sonderausgaben – und Du erhältst die 300 € Lohnsteuer vollständig zurück.

Beispiel – Zweitstudium ohne Einkommen

Du studierst im Master, hast 2024 kein Einkommen, aber 7.500 € Studienkosten. Durch deine Steuererklärung beantragst Du automatisch einen Verlustvortrag. Startest Du 2025 z.B. mit 40.000 € Gehalt, so reduziert sich dein zu versteuerndes Einkommen durch den Verlust auf 32.500 € – das führt zu einer Steuerersparnis von mehreren Hundert €.

Beispiel – Zweitstudium mit Einkommen

Du absolvierst ein berufsbegleitendes Masterstudium und erzielst im Jahr 2024 ein Bruttoeinkommen von 35.000 €. Gleichzeitig hast Du 7.000 € Studienkosten – z.B. für Studiengebühren, Laptop, Fachbücher und Fahrten.

Diese Kosten gelten im Zweitstudium als Werbungskosten und werden direkt vom zu versteuernden Einkommen abgezogen. Dein zu versteuerndes Einkommen sinkt also von 35.000 € auf 28.000 €.

Vereinfachte Beispielrechnung:

  • Ohne Werbungskosten: Steuerlast ca. 3.400 €
  • Mit Werbungskosten: Steuerlast ca. 1.900 €

Es ergibt sich also eine Steuerersparnis: ca. 1.500 €

Tipp

Mit CHECK24 Steuer kannst Du deine Studienkosten einfach eintragen – die Software erkennt automatisch, ob ein Verlustvortrag möglich ist.

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Müssen Studenten eine Steuererklärung machen?

In den meisten Fällen sind Studenten nicht zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet. Viele typische Einkünfte – etwa aus Nebenjobs oder Werkstudentenstellen – liegen unter dem Grundfreibetrag (2025: 12.096 €), sodass keine Steuerlast entsteht.

Aber: Wer im Nebenjob Lohnsteuer gezahlt hat, kann sich diese oft komplett zurückholen. In solchen Fällen lohnt sich eine freiwillige Steuererklärung – auch rückwirkend – und bringt oft mehrere hundert € zurück.

Wann sind Studenten zur Abgabe verpflichtet?

Eine Steuererklärung wird für Studenten verpflichtend, wenn einer der folgenden Sonderfälle zutrifft:

  • Du arbeitest selbstständig oder freiberuflich
  • Du hast mehrere Jobs gleichzeitig
  • Du erhältst Lohnersatzleistungen, z.B. Elterngeld, Kurzarbeitergeld oder Arbeitslosengeld

Was kann ich als Student absetzen?

Studieren kostet – aber mit der richtigen Steuererklärung holst Du dir einen Teil vom Staat zurück. Studienkosten lassen sich je nach Ausbildungsform als Sonderausgaben oder Werbungskosten absetzen. CHECK24 Steuer hilft dabei kostenlos und digital – Schritt für Schritt.

Typische Studienkosten, die absetzbar sind:

Kosten Beispiele
Laptop, Software & Fachliteratur: Alles, was Du fürs Studium brauchst – z.B. Microsoft Office, Lernplattformen oder Bücher – zählt als Arbeitsmittel und ist absetzbar.
Studiengebühren & Semesterbeiträge: Diese laufenden Kosten – egal ob Verwaltungsgebühr oder Hochschulbeitrag – gehören immer in die Steuererklärung.
Zinsen für den Studienkredit: Die Tilgung selbst ist nicht absetzbar – aber Zinsen können steuerlich berücksichtigt werden.
Auslandssemester: Reisekosten wie Flug, Unterkunft, Visum oder Impfungen sind absetzbar – wenn sie in direktem Zusammenhang mit dem Studium stehen.
Fahrtkosten zur Uni: Für die einfache Strecke zur Hochschule kannst Du 0,30 € pro Kilometer oder die Kosten für das Semesterticket ansetzen – auch bei Teilzeit- oder Fernstudium.
Handy- und Internetkosten: Wer sein Handy oder Internet auch für das Studium nutzt, kann bis zu 240 € pro Jahr ohne Nachweis absetzen.

Clevere Extras – oft übersehen:

  • Fahrten zu Lerngruppen & Bibliothek: Auch Wege zu Orten außerhalb der Uni sind absetzbar – etwa zur Bibliothek oder zur Lerngruppe.
  • Verpflegungspauschale bei langen Tagen: Bist Du mehr als 8 Stunden unterwegs, kannst Du 14 € pro Tag pauschal absetzen – z.B. bei Blockseminaren.
  • Umzugskosten bei Studienwechsel: Ein studienbedingter Umzug ist oft voll absetzbar – inklusive Makler, Transport und Renovierung.

Neben den typischen Studienkosten kannst Du auch private Ausgaben wie Versicherungen, Spenden oder Kosten für Handwerker absetzen.

Häufig gestellte Fragen

  • Wie funktioniert der Verlustvortrag im Studium?

    Studienkosten im Zweitstudium (z.B. Master) zählen als Werbungskosten. Übersteigen sie dein Einkommen, entsteht ein Verlust, der ins nächste Jahr übertragen wird – und später die Steuerlast senkt. Dazu solltest Du jedes Jahr eine Steuererklärung abgeben, auch ohne Einkommen.
  • Muss ich BAföG in der Steuererklärung angeben?

    BAföG-Leistungen sind grundsätzlich steuerfrei und müssen nicht in der Steuererklärung angegeben werden. Trotzdem kann BAföG eine Rolle spielen – insbesondere, wenn Du Studienkosten steuerlich geltend machst.

    Welche BAföG-Leistungen sind steuerlich relevant?
    BAföG wird teils für den Lebensunterhalt, teils für studienbedingte Ausgaben gezahlt. Für die Steuer gilt:
    • Nicht anrechenbar: Der Anteil, der den allgemeinen Lebensunterhalt abdeckt (z.B. Miete, Verpflegung), hat keinen Einfluss auf deine Werbungskosten oder Sonderausgaben.
    • Anrechenbar: Leistungen, die konkret für Ausbildungskosten gewährt werden – z.B. Studiengebühren, Auslandszuschläge oder Reisekosten – müssen mit absetzbaren Kosten verrechnet werden, wenn Du diese steuerlich geltend machen möchtest.


    Tipp: Wirf einen genauen Blick in deinen BAföG-Bescheid. Dort steht, welche Anteile der Förderung wofür gedacht sind – das ist entscheidend für die steuerliche Einordnung.
  • Muss ich ein Stipendium in der Steuererklärung angeben?

    Ein Stipendium muss in der Steuererklärung angegeben werden, wenn eine der folgenden Bedingungen erfüllt ist:
    • Es wird von einem nicht gemeinnützigen Unternehmen finanziert.
    • Es ist an eine konkrete Gegenleistung geknüpft – z.B. eine bestimmte Forschungsarbeit oder die Mitarbeit an einer Dissertation.
    Ist dein Stipendium dagegen steuerfrei, musst Du es nicht in der Steuererklärung angeben. Im Zweifel empfiehlt sich ein Blick in den Stipendienvertrag oder eine Rückfrage beim Förderträger.

    Wichtig: Auch bei einem steuerfreien Stipendium kannst Du weitere Studienkosten steuerlich geltend machen – z.B. als Sonderausgaben oder Werbungskosten.
  • Kann ich ein Fernstudium von der Steuer absetzen?

    Ja, ein Fernstudium kann steuerlich abgesetzt werden – genauso wie ein klassisches Präsenzstudium.

    Besonderheiten beim Fernstudium:
    Ein Fernstudium bietet steuerliche Vorteile – insbesondere in folgenden Punkten:
    • Keine erste Tätigkeitsstätte: Da Du keinen festen Studienort hast, gelten Präsenzveranstaltungen wie Dienstreisen. Fahrten, Übernachtungen und Verpflegungskosten können voll abgesetzt werden.
    • Arbeitszimmer absetzbar: Liegt der Schwerpunkt deiner Studienaktivitäten zu Hause, kannst Du ein häusliches Arbeitszimmer unbegrenzt absetzen – vorausgesetzt, es wird nahezu ausschließlich fürs Studium genutzt. Auch Miete, Strom, Heizung und Versicherungen lassen sich anteilig geltend machen – oft deutlich mehr als die einfache Homeoffice-Pauschale.
  • Muss ich einen Minijob in der Steuererklärung angeben?

    Ein Minijob muss in der Steuererklärung in der Regel nicht angegeben werden. Seit dem 1. Januar 2025 liegt die Verdienstgrenze bei 556 € pro Monat. Auch Studenten dürfen innerhalb dieses Rahmens arbeiten – ohne steuerliche Nachteile.

    Trotzdem lohnt sich eine freiwillige Steuererklärung – vor allem im Zweitstudium: Wenn deine Werbungskosten (z.B. für Laptop, Bücher oder Fahrtkosten) höher sind als deine Einnahmen, kannst Du einen Verlustvortrag beantragenauch mit Minijob.
  • Wie hilft mir CHECK24 Steuer bei der Steuererklärung?

    CHECK24 Steuer führt dich Schritt für Schritt durch die Steuererklärung – mit Fotofunktion, automatischem Steuer-Abruf vom Finanzamt und einfachen Fragen. Personalisierte Steuertipps und Plausibilitätsprüfungen helfen dabei, das Maximum herauszuholen. Schon während der Eingabe siehst Du, wie viel Geld Du voraussichtlich zurückbekommst – alles 100% kostenlos.
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