Viele Studierende verschenken jedes Jahr Geld, weil sie keine Steuererklärung abgeben. Dabei kann sich das oft lohnen – zum Beispiel bei einem Nebenjob mit Lohnsteuerabzug oder im Zweitstudium durch einen Verlustvortrag.
Mit CHECK24 Steuer geht das einfach, digital und 100% kostenlos – auch ohne Steuerwissen oder ELSTER-Zugang.
In diesen Fällen lohnt sich die Steuererklärung besonders:
Erststudium (z.B. Bachelor ohne vorherige Ausbildung):
Studienkosten gelten im Erststudium als Sonderausgaben. Sie sind auf 6.000 € pro Jahr begrenzt und können nur im jeweiligen Jahr berücksichtigt werden. Eine Rückerstattung ist möglich, wenn z.B. im Nebenjob Lohnsteuer gezahlt wurde.
Zweitstudium (z.B. Master, duales Studium):
Im Zweitstudium gelten Studienkosten als Werbungskosten. Sie sind unbegrenzt absetzbar und können auch ohne Einkommen als Verlustvortrag in die Folgejahre übernommen werden.
Damit ein Studium steuerlich als Zweitstudium zählt, muss zuvor eine Erstausbildung abgeschlossen sein. Auch eine kürzere Ausbildung – z.B. zum Rettungssanitäter – kann als Erstausbildung gelten, wenn sie mind. 12 Monate in Vollzeit dauert und es eine Abschlussprüfung gibt. Wer vor dem Studium eine solche Ausbildung macht, kann das anschließende Studium als Zweitausbildung geltend machen und damit Studienkosten unbegrenzt als Werbungskosten absetzen.
Du studierst im Bachelor, verdienst als Werkstudent 19.000 € brutto und zahlst 300 € Lohnsteuer. Gleichzeitig hast Du 3.000 € Studienkosten (z.B. Laptop, Bücher, Semesterbeitrag).
Diese Kosten gelten als Sonderausgaben – und Du erhältst die 300 € Lohnsteuer vollständig zurück.
Du studierst im Master, hast 2024 kein Einkommen, aber 7.500 € Studienkosten. Durch deine Steuererklärung beantragst Du automatisch einen Verlustvortrag. Startest Du 2025 z.B. mit 40.000 € Gehalt, so reduziert sich dein zu versteuerndes Einkommen durch den Verlust auf 32.500 € – das führt zu einer Steuerersparnis von mehreren Hundert €.
Du absolvierst ein berufsbegleitendes Masterstudium und erzielst im Jahr 2024 ein Bruttoeinkommen von 35.000 €. Gleichzeitig hast Du 7.000 € Studienkosten – z.B. für Studiengebühren, Laptop, Fachbücher und Fahrten.
Diese Kosten gelten im Zweitstudium als Werbungskosten und werden direkt vom zu versteuernden Einkommen abgezogen. Dein zu versteuerndes Einkommen sinkt also von 35.000 € auf 28.000 €.
Vereinfachte Beispielrechnung:
Es ergibt sich also eine Steuerersparnis: ca. 1.500 €
Mit CHECK24 Steuer kannst Du deine Studienkosten einfach eintragen – die Software erkennt automatisch, ob ein Verlustvortrag möglich ist.
In den meisten Fällen sind Studenten nicht zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet. Viele typische Einkünfte – etwa aus Nebenjobs oder Werkstudentenstellen – liegen unter dem Grundfreibetrag (2025: 12.096 €), sodass keine Steuerlast entsteht.
Aber: Wer im Nebenjob Lohnsteuer gezahlt hat, kann sich diese oft komplett zurückholen. In solchen Fällen lohnt sich eine freiwillige Steuererklärung – auch rückwirkend – und bringt oft mehrere hundert € zurück.
Eine Steuererklärung wird für Studenten verpflichtend, wenn einer der folgenden Sonderfälle zutrifft:
Studieren kostet – aber mit der richtigen Steuererklärung holst Du dir einen Teil vom Staat zurück. Studienkosten lassen sich je nach Ausbildungsform als Sonderausgaben oder Werbungskosten absetzen. CHECK24 Steuer hilft dabei kostenlos und digital – Schritt für Schritt.
Typische Studienkosten, die absetzbar sind:
| Kosten | Beispiele |
|---|---|
| Laptop, Software & Fachliteratur: | Alles, was Du fürs Studium brauchst – z.B. Microsoft Office, Lernplattformen oder Bücher – zählt als Arbeitsmittel und ist absetzbar. |
| Studiengebühren & Semesterbeiträge: | Diese laufenden Kosten – egal ob Verwaltungsgebühr oder Hochschulbeitrag – gehören immer in die Steuererklärung. |
| Zinsen für den Studienkredit: | Die Tilgung selbst ist nicht absetzbar – aber Zinsen können steuerlich berücksichtigt werden. |
| Auslandssemester: | Reisekosten wie Flug, Unterkunft, Visum oder Impfungen sind absetzbar – wenn sie in direktem Zusammenhang mit dem Studium stehen. |
| Fahrtkosten zur Uni: | Für die einfache Strecke zur Hochschule kannst Du 0,30 € pro Kilometer oder die Kosten für das Semesterticket ansetzen – auch bei Teilzeit- oder Fernstudium. |
| Handy- und Internetkosten: | Wer sein Handy oder Internet auch für das Studium nutzt, kann bis zu 240 € pro Jahr ohne Nachweis absetzen. |
Clevere Extras – oft übersehen:
Neben den typischen Studienkosten kannst Du auch private Ausgaben wie Versicherungen, Spenden oder Kosten für Handwerker absetzen.