Auch in den Testkriterien Steuerberechnung und Hinweise (Note 0,8), Nutzungsfreundlichkeit (Note 0,8), Basisschutz persönlicher Daten (Note 1,3) erzielt CHECK24 Steuer jeweils die besten Ergebnisse aller getesteten Anbieter.
Getestet wurden 30 Steuerprogramme.
Quelle: Stiftung Warentest - Steuerprogramme im Test (05/2026)
Werbungskosten sind Ausgaben, die direkt oder indirekt mit deinem Beruf anfallen. Dazu gehören beispielsweise Fahrtkosten und Kosten für Arbeitsmittel im Berufsalltag sowie Ausgaben für Bewerbungen oder Fortbildungen.
Wer Werbungskosten in der Steuererklärung angibt, bekommt in den meisten Fällen Geld vom Finanzamt erstattet. Auch Rentner oder Studenten können Werbungskosten absetzen.
Bei CHECK24 Steuer werden nur einfache Fragen gestellt, die kein Steuerwissen voraussetzen. Du erhältst Tipps und Hinweise auf Pauschalen und kannst ganz einfach alle Werbungskosten absetzen, um die maximale Erstattung zu bekommen!
Hast du nur wenige oder gar keine Ausgaben für den Job? Die Werbungskostenpauschale, auch Arbeitnehmer-Pauschbetrag genannt, ist ein steuerlicher Freibetrag und bringt dir trotzdem steuerliche Vorteile!
Das Beste: Das Finanzamt berücksichtigt die Pauschale von 1.230 € automatisch bei einer Steuererklärung, selbst wenn du keine Werbungskosten hast. Es sind weder ein Antrag noch ein Nachweis erforderlich. Die volle Pauschale steht dir auch zu, wenn du nicht das ganze Jahr gearbeitet hast.
| Jahr | Werbungskostenpauschale |
|---|---|
| 2024 | 1.230 € |
| 2023 | 1.230 € |
| 2022 | 1.230 € |
Wenn du bereits vor Erstellung der Steuererklärung weißt, dass du mit den Werbungskosten nicht über die Pauschale von 1.230 € kommst, musst du keine einzelnen Ausgaben in der Steuererklärung angeben.
Wenn deine Kosten mehr als 1.230 € betragen, werden die tatsächlichen Ausgaben berücksichtigt und deine Steuererstattung erhöht sich. Bewahre die Nachweise auf, sollte das Finanzamt Belege anfragen.
Mit CHECK24 Steuer kannst du alle Belege sammeln sowie abfotografieren und einfach in die Steuererklärung übernehmen.
Arbeitnehmer können Werbungskosten wie Kosten fürs Homeoffice, Fahrtkosten, Arbeitsmittel, Fortbildungskosten, Umzugskosten, Mitgliedsbeiträge und Bewerbungskosten von der Steuer absetzen.
Das sind die häufigsten Werbungskosten:
| Kosten | Beispiele |
|---|---|
| Arbeitsmittel | Laptop, Bürobedarf, Kleidung, Brille, Fachliteratur – bis 110 € ohne Nachweis |
| Arbeitszimmer | anteilige Kosten für Miete, Strom und Heizung |
| Bewerbungen | Fahrten zum Vorstellungsgespräch, 2,50 € pro Online-, und 8,50 € pro Post-Bewerbung |
| Dienstreisen | Verpflegungspauschale: 14 € ab 8 Stunden und 28 € ab 24 Stunden, Übernachtungen, Fahrten |
| Fahrten zur Arbeit | Pendlerpauschale: 0,30 €/km und ab 21. km 0,38 €/km, ÖPNV, Bahncard, Fahrrad |
| Fortbildungen | Kosten des Zweitstudiums, Semesterbeitrag, Fahrtkosten, Fachliteratur, Seminare |
| Gewerkschaften | Gewerkschaftsbeiträge, Beiträge für Berufsverbände |
| Homeoffice | Homeoffice-Pauschale: 6 € pro Tag, Arbeitszimmerausstattung |
| Kontoführung | Kontoführungsgebühren: 16 € ohne Nachweis |
| Steuerberatung | Steuersoftware, Steuerberatung |
| Telefon & Internet | 20 % der Kosten ohne Nachweis (max. 20 € pro Monat) |
| Umzug für den Job | Umzugskostenpauschale für z.B. Ledige: 964 €, Transport, Möbelmontage |
| Versicherungen | z.B. Berufshaftpflicht-, Unfall-, oder Rechtsschutzversicherung |