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Werbungskosten

Was kann ich für den Beruf absetzen?

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Werbungskosten Beispiele
Das Wichtigste in Kürze
  • Werbungskosten sind Ausgaben für Ihren Beruf, wie zum Beispiel Kosten fürs Homeoffice, Fahrten zur Arbeit, Arbeitsmittel und Fortbildungskosten.
  • Werbungskosten senken das zu versteuernde Einkommen und erhöhen somit die Steuererstattung.
  • Die 1.230 € Werbungskostenpauschale wird bei Ihrer Steuererklärung vom Finanzamt automatisch berücksichtigt.
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Was sind Werbungskosten?

Werbungskosten sind Ausgaben, die direkt oder indirekt mit Ihrem Beruf anfallen. Dazu gehören beispielsweise Fahrtkosten und Kosten für Arbeitsmittel im Berufsalltag sowie Ausgaben für Bewerbungen oder Fortbildungen.

Wer Werbungskosten in der Steuererklärung angibt, bekommt in den meisten Fällen Geld vom Finanzamt erstattet. Auch Rentner oder Studenten können Werbungskosten absetzen.

Steuertipps mit CHECK24

Bei CHECK24 Steuer werden nur einfache Fragen gestellt, die kein Steuerwissen voraussetzen. Sie erhalten Tipps und Hinweise auf Pauschalen und können ganz einfach alle Werbungskosten absetzen, um die maximale Erstattung zu bekommen!

Was ist die Werbungskostenpauschale?

Haben Sie nur wenige oder gar keine Ausgaben für den Job? Die Werbungskostenpauschale, auch Arbeitnehmer-Pauschbetrag genannt, ist ein steuerlicher Freibetrag und bringt Ihnen trotzdem steuerliche Vorteile!

Das Beste: Das Finanzamt berücksichtigt die Pauschale von 1.230 € automatisch bei einer Steuererklärung, selbst wenn Sie keine Werbungskosten haben. Es sind weder ein Antrag noch ein Nachweis erforderlich. Die volle Pauschale steht Ihnen auch zu, wenn Sie nicht das ganze Jahr gearbeitet haben.

Jahr Werbungskostenpauschale
2024 1.230 €
2023 1.230 €
2022 1.230 €

Wenn Sie bereits vor Erstellung der Steuererklärung wissen, dass Sie mit den Werbungskosten nicht über die Pauschale von 1.230 € kommen, müssen Sie keine einzelnen Ausgaben in der Steuererklärung angeben.

Wenn Ihre Kosten mehr als 1.230 € betragen, werden die tatsächlichen Ausgaben berücksichtigt und Ihre Steuererstattung erhöht sich. Bewahren Sie die Nachweise auf, sollte das Finanzamt Belege anfragen.

CHECK24 Fotofunktion

Mit CHECK24 Steuer können Sie alle Belege sammeln sowie abfotografieren und einfach in die Steuererklärung übernehmen.

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Was kann ich absetzen?

Arbeitnehmer können Werbungskosten wie Kosten fürs Homeoffice, Fahrtkosten, Arbeitsmittel, Fortbildungskosten, Umzugskosten, Mitgliedsbeiträge und Bewerbungskosten von der Steuer absetzen.

Das sind die häufigsten Werbungskosten:

Kosten Beispiele
Arbeitsmittel Laptop, Bürobedarf, Kleidung, Brille, Fachliteratur – bis 110 € ohne Nachweis
Arbeitszimmer anteilige Kosten für Miete, Strom und Heizung
Bewerbungen Fahrten zum Vorstellungsgespräch, 2,50 € pro Online-, und 8,50 € pro Post-Bewerbung
Dienstreisen Verpflegungspauschale: 14 € ab 8 Stunden und 28 € ab 24 Stunden, Übernachtungen, Fahrten
Fahrten zur Arbeit Pendlerpauschale: 0,30 €/km und ab 21. km 0,38 €/km, ÖPNV, Bahncard, Fahrrad
Fortbildungen Kosten des Zweitstudiums, Semesterbeitrag, Fahrtkosten, Fachliteratur, Seminare
Gewerkschaften Gewerkschaftsbeiträge, Beiträge für Berufsverbände
Homeoffice Homeoffice-Pauschale: 6 € pro Tag, Arbeitszimmerausstattung
Kontoführung Kontoführungsgebühren: 16 € ohne Nachweis
Steuerberatung Steuersoftware, Steuerberatung
Telefon & Internet 20 % der Kosten ohne Nachweis (max. 20 € pro Monat)
Umzug für den Job Umzugskostenpauschale für z.B. Ledige: 964 €, Transport, Möbelmontage
Versicherungen z.B. Berufshaftpflicht-, Unfall-, oder Rechtsschutzversicherung
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Ich bin kein Arbeitnehmer...

  • Was kann ich als Rentner absetzen?

    Auch Rentner können in der Steuererklärung Werbungskosten angeben, wenn diese mit Renteneinkünften in Verbindung stehen. Beispiele dafür sind:
    • Kosten, die im Zusammenhang mit der Beantragung Ihrer Rente stehen:
      Fahrtkosten, Bürobedarf, Porto, Telefonkosten
    • 16 € Kontoführungsgebühren
    • Kosten für einen Rentenberater
    • Fachliteratur zum Rentenbezug

    Zusätzlich können Rentner außergewöhnliche Belastungen oder Sonderausgaben ansetzen. Das sind beispielsweise Versicherungen, Spenden, Krankheitskosten, Pflegekosten, Kirchensteuer, Handwerker und haushaltsnahe Dienstleistungen (z.B. Haushaltshilfe, Gärtner). Wenn Sie als Rentner noch arbeiten, können Sie alle Werbungskosten wie ein Arbeitnehmer absetzen.
    Steuertipps mit CHECK24
    Geben Sie als Rentner in Ihrer Steuererklärung keine Werbungskosten an, berücksichtigt das Finanzamt automatisch 102 € als Pauschale.
  • Was kann ich als Student absetzen?

    Ein Studium ist oft mit hohen Ausgaben verbunden. Einen Teil der Kosten können Sie zurückbekommen, wenn Sie diese Kosten in Ihrer Steuererklärung angeben.

    Je nach Art des Studiums ergeben sich unterschiedliche Steuervorteile: Im Erststudium können Sonderausgaben, im Zweitstudium sogar unbegrenzt Werbungskosten abgesetzt werden.
    Steuervorteil durch Verlustvortrag im Zweitstudium
    Studenten mit keinem oder geringem Einkommen erhalten häufig keine sofortige Steuererstattung. Sie können jedoch angefallene Werbungskosten für zukünftige Jahre als „Verlustvortrag“ vormerken. Sobald Sie später Steuern zahlen, werden diese Kosten aus vergangenen Jahren mit Ihren Einnahmen verrechnet und Ihre Steuererstattung erhöht sich.

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Häufig gestellte Fragen

  • Muss ich Werbungskosten nachweisen?

    Nicht unbedingt, denn für die Werbungskostenpauschale ist kein Nachweis erforderlich. Wenn Sie jedoch höhere Ausgaben haben, kann das Finanzamt eventuell nachfragen und Belege anfordern.
  • Entsprechen die Werbungskosten dem Betrag der Steuererstattung?

    Die Höhe der Werbungskosten entspricht nicht ganz dem Betrag der Erstattung. Zunächst wird bei der Steuerberechnung automatisch ein Pauschbetrag für Werbungskosten in Höhe von 1.230 € berücksichtigt.

    Wenn Ihre tatsächlichen Werbungskosten höher sind, wirkt sich der übersteigende Betrag zusätzlich positiv auf Ihre Steuererstattung aus. Liegt Ihr individueller Steuersatz z.B. bei 30 % und Ihre Werbungskosten übersteigen die Pauschale um 1.000 €, sparen Sie dadurch 300 € Steuern.
  • Gibt es einen Höchstbetrag für Werbungskosten?

    Nein, es gibt keinen Höchstbetrag für Werbungskosten. Sie können alle beruflich bedingten Ausgaben angeben, die Sie nachweisen können.
  • Was passiert, wenn meine Werbungskosten höher sind als mein Einkommen?

    Wenn Ihre Werbungskosten höher sind als Ihr Einkommen, können die Kosten als Verlustvortrag in kommende Jahre übernommen und dort mit zukünftigen Einkünften verrechnet werden.

    Alternativ ist auch ein Verlustrücktrag ins Vorjahr möglich, wenn für dieses Jahr bereits Steuerbescheide erlassen wurden.
  • Kann ich auch private Ausgaben als Werbungskosten absetzen?

    Private Ausgaben können als Werbungskosten abgesetzt werden, sofern sie anteilig einen beruflichen Bezug haben. Wird beispielsweise das private Telefon oder Internet beruflich genutzt, können die Kosten anteilig als Werbungskosten angerechnet werden.

    Zudem können viele weitere private Ausgaben als Sonderausgaben (z. B. Kinderbetreuung, Versicherung, Spenden) oder außergewöhnliche Belastung (z. B. Krankheitskosten) abgesetzt werden. Auch in Ihrer Nebenkostenabrechnung finden Sie häufig Kosten von Handwerkern, Schornsteinfegern oder Gärtnern, die steuerlich absetzbar sind.
  • Kann ich als Auszubildender Werbungskosten absetzen?

    Auszubildende, die während Ihrer Ausbildung Arbeitnehmer sind (z.B. duale Ausbildung), können Werbungskosten absetzen.