Werbungskosten sind Ausgaben, die direkt oder indirekt mit Ihrem Beruf anfallen. Dazu gehören beispielsweise Fahrtkosten und Kosten für Arbeitsmittel im Berufsalltag sowie Ausgaben für Bewerbungen oder Fortbildungen.
Wer Werbungskosten in der Steuererklärung angibt, bekommt in den meisten Fällen Geld vom Finanzamt erstattet. Auch Rentner oder Studenten können Werbungskosten absetzen.
Bei CHECK24 Steuer werden nur einfache Fragen gestellt, die kein Steuerwissen voraussetzen. Sie erhalten Tipps und Hinweise auf Pauschalen und können ganz einfach alle Werbungskosten absetzen, um die maximale Erstattung zu bekommen!
Haben Sie nur wenige oder gar keine Ausgaben für den Job? Die Werbungskostenpauschale, auch Arbeitnehmer-Pauschbetrag genannt, ist ein steuerlicher Freibetrag und bringt Ihnen trotzdem steuerliche Vorteile!
Das Beste: Das Finanzamt berücksichtigt die Pauschale von 1.230 € automatisch bei einer Steuererklärung, selbst wenn Sie keine Werbungskosten haben. Es sind weder ein Antrag noch ein Nachweis erforderlich. Die volle Pauschale steht Ihnen auch zu, wenn Sie nicht das ganze Jahr gearbeitet haben.
Jahr | Werbungskostenpauschale |
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2024 | 1.230 € |
2023 | 1.230 € |
2022 | 1.230 € |
Wenn Sie bereits vor Erstellung der Steuererklärung wissen, dass Sie mit den Werbungskosten nicht über die Pauschale von 1.230 € kommen, müssen Sie keine einzelnen Ausgaben in der Steuererklärung angeben.
Wenn Ihre Kosten mehr als 1.230 € betragen, werden die tatsächlichen Ausgaben berücksichtigt und Ihre Steuererstattung erhöht sich. Bewahren Sie die Nachweise auf, sollte das Finanzamt Belege anfragen.
Mit CHECK24 Steuer können Sie alle Belege sammeln sowie abfotografieren und einfach in die Steuererklärung übernehmen.
Arbeitnehmer können Werbungskosten wie Kosten fürs Homeoffice, Fahrtkosten, Arbeitsmittel, Fortbildungskosten, Umzugskosten, Mitgliedsbeiträge und Bewerbungskosten von der Steuer absetzen.
Das sind die häufigsten Werbungskosten:
Kosten | Beispiele |
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Arbeitsmittel | Laptop, Bürobedarf, Kleidung, Brille, Fachliteratur – bis 110 € ohne Nachweis |
Arbeitszimmer | anteilige Kosten für Miete, Strom und Heizung |
Bewerbungen | Fahrten zum Vorstellungsgespräch, 2,50 € pro Online-, und 8,50 € pro Post-Bewerbung |
Dienstreisen | Verpflegungspauschale: 14 € ab 8 Stunden und 28 € ab 24 Stunden, Übernachtungen, Fahrten |
Fahrten zur Arbeit | Pendlerpauschale: 0,30 €/km und ab 21. km 0,38 €/km, ÖPNV, Bahncard, Fahrrad |
Fortbildungen | Kosten des Zweitstudiums, Semesterbeitrag, Fahrtkosten, Fachliteratur, Seminare |
Gewerkschaften | Gewerkschaftsbeiträge, Beiträge für Berufsverbände |
Homeoffice | Homeoffice-Pauschale: 6 € pro Tag, Arbeitszimmerausstattung |
Kontoführung | Kontoführungsgebühren: 16 € ohne Nachweis |
Steuerberatung | Steuersoftware, Steuerberatung |
Telefon & Internet | 20 % der Kosten ohne Nachweis (max. 20 € pro Monat) |
Umzug für den Job | Umzugskostenpauschale für z.B. Ledige: 964 €, Transport, Möbelmontage |
Versicherungen | z.B. Berufshaftpflicht-, Unfall-, oder Rechtsschutzversicherung |